zurück Allgemeine Geschäftsbedingungen
Snyware AGB Vers.1.3 

1. Allgemeines zu den AGB
2. Geltung der Bedingungen, Anwendbarkeit und zustandekommen des Vertrages
3. Leistungsumfang Vertrag , Entgelte, Verzug der Zahlungen
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Rechte Dritter
5. Haftung des Kunden, Freistellung
6. Domain / Domainregistrierungen / Web- bzw. online- Shop Pakete / E-Mails / Suchmaschinen
7.Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
8. Höhere Gewalt
9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
10. Eigentumsvorbehalt
11. Datenschutz und Datensicherheit
12. Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)


1. Allgemeines zu den AGB

1.1 Da es sich bei den Snyware Internet Leistungen teilw. um Lösungen mit vielen einzelnen Elementen handelt sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge von Snyware, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer Bestellung anerkennen und bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und beziehen diese in das Geschäftsverhältnis mit ein. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt und bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.

1.2 Wir empfehlen die AGB auszudrucken, ansonsten sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter www.snyware.com/agb.php jederzeit frei abrufbar. Wir versichern, dass Sie als Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit per einfachem Mausklick auf einen Button bzw. Link ausdrucken können.

1.3 Die Firma Snyware ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Hamburg und stellt dem Kunden alle bestellten Internetleistungen mit allen enthaltenen oder zusätzlich beauftragten Internetleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

1.4 Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Snyware nicht nur auf sämtlichen Bestellformularen, sondern auch bei der online Bestellung oder Konfiguration an.
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2. Geltung der Bedingungen, Anwendbarkeit und zustandekommen des Vertrages

2.1 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Snyware diese dem Kunden ausdrücklich bestätigt.

2.2 Die Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter von Snyware sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

2.3 Snyware ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

2.4 Sollte der Kunde irgendwelche Leistungen bei einer dritten Partei über Snyware bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von Snyware. Es gelten für solche Leistungen die wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer jeweiligen Partner. Derartige Verträge oder Leistungen enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Snyware und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang. Getrennte Vertragsverhältnisse treffen aber aber nur bei einem ausdrücklich schriftlichen Hinweis der Firma Snyware zu, dass über eine dritte Partei Leistungen bestellt werden müssen, die zu anderen Konditionen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen.

2.5 Ansonsten gilt: Wenn Snyware sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von Snyware kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
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3. Leistungsumfang Vertrag , Entgelte, Verzug der Zahlungen

3.1 Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten.

3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation oder dem bei der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von Snyware, das z.B. aus dem Internet oder einem Prospekt oder sonstigem Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell war. Besondere Abmachungen sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung von Snyware gültig.

3.3 Mit der Gegenzeichnung eines Vertrages von Snyware beginnt dieser und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden, sofern keine Mindestmietzeiten vereinbart wurden. Während der Zeit eines vereinbarten Mindestmietzeitraumes ist für den Kunden eine ordentliche Kündigung sowie eine durch wichtige Gründe verursachte außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.

3.4 Die Firma Snyware behält sich das ausdrückliche Recht vor nach einer Vertragskündigung alle auf dem Webserver bzw. Account liegenden Daten ohne Vorbehalt zu löschen. Für eine rechtzeitige Datensicherung ist einzig der Kunde verantwortlich.

3.5 Die Nutzung der Snyware Leistungen erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß dem Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung, und die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in allen angegebenen Preisen inbegriffen.

3.6 Preisänderungen vorbehalten. Eine nachträgliche Preisänderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes behält sich die Firma Snyware vor. Zukünftige Abänderungen der Preise werden in einer angemessenen Zeit vor dem in Kraft treten von Snyware mitgeteilt. Dies entweder auf postalischen Wege, oder per E-Mail. Durch die evtl. Erhöhung bestimmter Entgelte tritt ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Kunden in Kraft. Kein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung dem Kunden bekannte Erhöhungen der Entgelte vorlagen, weil z.B. ein kombiniertes Angebot auslief.

3.7 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage berechnet.

3.8 In der Regel erfolgt mit Erbringung der Leistung oder Auslieferung der Ware, die Abrechnung bzw. Rechnungserstellung. Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Snyware, die anfallenden Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und/oder variable Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.9 Der Kunde erhält die Möglichkeit eine Zahlung per Rechnung zu veranlassen. Direkt nach einer Rechnungserstellung und Zusendung dieser per E-Mail oder auf postalischen Weg, ist der Kunde dann zu sofortiger Zahlung veranlasst.

3.10 Im Normalfall erhält der Kunde alle Rechnungen kostenlos per E- Mail. Bei einer aber expliziten monatlichen oder jährlichen Anforderung einer Rechnung auf dem postalischen Weg, entstehen Snyware Bearbeitungskosten die auf die Rechnungssumme mit einer Gebühr von Euro 6,50.- inkl. WMSt. hinzukommen.

3.11 Bei Einreichung von Schecks können diese erst nach einem Zahlungseingang also dem Tage einer Kontogutschrift bei Snyware geltend gemacht werden.

3.12 Das monatliche Entgeld wird immer jeweils im Voraus für den vertraglich bzw. im Bestellformular genannten Zeitraum erhoben und ist bis spätestens zum 28. Tag eines laufenden Monats für den/die Folgemonat(e) zu zahlen.

3.13 Bei Bereitstellungsentgelt, einmaliges Entgelt oder bestimmten variablen Entgeldern oder Kaufpreise für bestimmte Produkte werden mit der Erbringung der Leistung bzw. direkt vor Lieferung eines Produktes eingezogen.

3.14 Die Firma Snyware behält sich das Recht vor bei einem Zahlungsverzug von über 2 Monaten und ein schuldhaftes erreichen eines Entgelts, dass das Basisentgelt um das doppelte überreicht, eine fristlose außerordentliche Kündigung durchzuführen. Die Firma Snyware behält sich außerdem vor, weitere Ansprüche bzw. Kosten die bei Zahlungsverzug entstehen geltend zu machen.

3.15 Sollte der Kunde während eines bestimmten Vertragszeitraumes eine ordentliche Kündigung durchführen, kann und wird er kein bereits gezahltes Entgeld des Vertragszeitraumes ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen.
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4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Rechte Dritter

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Snyware Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

4.2 Die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer fristgerecht zu bezahlen. Für alle nicht eingelösten Zahlungen in Form von Schecks oder zurückgereichten Lastschriften ist der Kunde verpflichtet die entstehenden Kosten zu tragen.

4.3 Nach § 121 Abs. 1 BGB ist bei Änderungen der vertraglichen Grundlagen die Firma Snyware unmittelbar zu informieren. Hierzu gehört z.B. die Änderung einer Firmenanschrift, oder der Adress- und/oder Telefondaten des Kunden.

4.4 Eine Kündigung gleich in welcher Sache, bedarf immer der schriftlichen Form. Dabei ist es natürlich unwesentlich ob es sich um einen Brief oder ein Fax handelt.

4.5 Die Firma Snyware – soweit erforderlich – zur alleinigen Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind zu bevollmächtigen

4.6 Durch bestimmte Dienste oder Inhalte von Snyware erlangt der Kunde verschiedenste Informationen. Es ist nicht ohne ausdrückliche Genehmigung gestattet, diese Informationen anderweitig weiterzugeben, sprich zu verkaufen oder zu verschenken, oder in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden.

4.7 Der Kunde hat selbstständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet bzw. bestimmter Dienste der Firma Snyware erforderlich sein sollten.

4.8 Dem Kunden unterliegt die Pflicht, bei erkennbaren Mängeln oder Schäden aller Produkte oder angebotenen Webleistungen der Firma Snyware sofort eine Mitteilung zu machen, denn Mängel oder Schäden die auf einen Zeitverzug der Mängelrüge hinweisen gehen nicht zu Lasten der Firma Snyware.

4.9 Über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen sowie die anerkannte "Etikette" des Internets zu beachten

4.10 Die durch eventuell fehlerhafte Programmierung der übertragenen Dateien bzw. Webapplikationen (z.B. .html oder .php Dateien) können Fehlroutinen oder Sicherheitslöcher entstehen, die eine Serverüberlastung eine Blockierung oder gar einen Serverabsturz zur Folge haben könnten. Es obliegt der Pflicht des Kunden, die übertragenen Dateien bzw. Webapplikationen zu kontrollieren und auf einem lokalen Rechnersystem selbst zu testen. Deshalb übernimmt die Firma Snyware in diesem Fall ausdrücklich keine Verantwortung. Alle Kosten die aus solchen Fehlern entstehen können, müssen einzig vom Kunden getragen werden, die Firma Snyware übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung.

4.11 Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis bzw. einer ausdrücklichen Genehmigung von Snyware dürfen die Snyware Dienste von Dritten weder direkt noch mittelbar genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung durch eine im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Person. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Snyware Dienste durch Dritte entstanden sind.

4.12 Der Kunde verpflichtet sich, für seine privaten oder geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).

4.13 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes deutsches, us - amerikanisches europäisches / internationales Recht verstoßen.

4.14 Der Kunde gewährleistet ebenfalls keinerlei Verstöße gegen das Urheber, Datenschutz und Wettbewerbsrecht.

4.15 Sollte Snyware bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich Snyware vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von gewerblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte Snyware aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Snyware leistungspflichtig.

4.16 Es ist in diesem Zusammenhang auch untersagt, kommerziell oder kostenlos die Logindaten von Mailaccounts an dritte weiterzugeben oder auf den Serversystemen sog. Free-Mail Services zu betreiben.

4.17 Die Firma Snyware übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass eine vom Kunden vorhandene Internetpräsenz tatsächlich von den Suchmaschinen indiziert oder bei einer suche als Treffer angezeigt wird, da eine Aufnahme in eine Suchmaschine einzig von den Betreibern einer Suchmaschine abhängt. Die Firma Snyware hat also keinerlei Einfluss darauf. Da von der Firma Snyware also weiterhin alle Anforderungen erfüllt worden sind, besteht auch bei Nichtindizierung der Suchmaschine weiterhin die Zahlungspflicht des Kunden.

4.18 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Snyware die bei einer Bestellung angegebene E-Mail-Adresse verwendet um die für ihn relevanten Informationen im zumutbaren Umfang dorthin zu versenden.

4.19 Zugriffsmöglichkeiten auf Snyware Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen, dabei ist es insbesondere untersagt:

4.20 Ohne die Aufforderung von dritten, in irgendeiner Form Massenmailings "Spamming" zu unternehmen die vom Kundenserver aus generiert werden.

4.21 Programme oder Dateien die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind, unter Missachtung der kommerziellen Nutzung in Deutschland anzubieten.

4.22 Programme oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechtlichen Situation nirgendwo oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind.

4.23 Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist.

4.24 Programme oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

4.25 Das Publizieren von Inhalten oder anbieten von Programmen bzw. Dateien mit gewaltverherrlichenden, pornografischen oder rassistischen Inhalten, oder Inhalten die in Deutschland strafrechtlich relevant sind ist ausdrücklich untersagt.

4.26 Wir können nicht alle Links oder Inhalte kontrollieren die der Kunde stellt, doch machen wir Stichproben auf Richtigkeit und moralischer Gültigkeit der Inhalte unserer Kunden. Deshalb sind wir in kleinster Weise für das von uns unwissentliche und evtl. vom Kunden ausgenutzte Vertrauen verantwortlich und entziehen uns damit allen Rechtsfolgen, diese hat einzig der Kunde zu verantworten.

4.27 Wir garantieren, dass wir beim auffinden derartiger Inhalte diese Inhalte unverzüglich und ohne Einwilligung oder Nachfrage beim Kunden vom Webserver entfernen werden.

4.28 Prinzipiell behält sich die Firma Snyware bei einem Verstoß gegen einen den unter Punkt "Pflichten und Obliegenheiten des Kunden" genannten Pflichten des Kunden vor, eine Abmahnung oder eine sofortige Kündigung aller Vertragsverhältnisse ohne irgendwelche Fristen vorzunehmen.
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5. Haftung des Kunden, Freistellung

5.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Snyware und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Snyware- Diensten, oder dadurch entstehen dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

5.2 Zu den Obliegenheiten des Kunden gehören insbesondere die jeweils aktuellen anerkannten Internet Richtlinien wie sie in Form der RFCs im Internet nachgeschlagen werden können und in Übereinstimmung mit den IP-Vergaberichtlinien des RIPE. Wenn ein Kunde gegen diese verstößt und nach schriftlicher Aufforderung durch Snyware dies nicht innerhalb von 14 Tagen unterlässt, ist Snyware zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der entsprechende Dienst oder auch Teile davon können durch Snyware insbesondere in Missbrauchfällen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung eingestellt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn durch das Verhalten des Kunden andere Kunden beeinträchtigt werden oder der Betrieb des Backbone und seine Außenanbindungen gefährdet werden.

5.3 Soweit Snyware durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Snyware von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.
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6. Domain / Domainregistrierungen / Web- bzw. online- Shop Pakete / E-Mails / Suchmaschinen

6.1 Für das registrieren einer Domain gelten immer die Richtlinien und Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen nationalen oder internationalen Registrierungsgesellschaft bzw. Organisation. Bei .de Domains sind dies z.B. die Richtlinien und Registrierungsbedingungen der DENIC e.G.

6.2 Natürlich können wir keine Gewähr auf Zuteilung einer Domain über die jeweilige Registrierungsgesellschaft übernehmen. Gewähr ob eine Domain frei von Rechten Dritter ist, oder ob eine Domain dauerhaft Bestand hat übernehmen wir ebenfalls nicht, denn wir haben keinen Einfluss auf die Registrierungsorganisationen der Domain Vergabe. Unsere Informationen ob eine Domain noch erhältlich ist, ist von Angaben Dritter abhängig und bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Auskunft der Registrierungsgesellschaft. Eine Domain kann Ihnen erst zugewiesen werden, nachdem die entsprechende Registrierungsgesellschaft oder Organisation Ihre Domain in ihre Datenbank aufgenommen hat.

6.3 Nach erfolgreicher Registrierung einer Domain, bei der jeweils zuständigen nationalen oder internationalen Registrierungsgesellschaft, wird der Kunde immer als Tech-C / Admin-C (echter Besitzer) der Domain eingetragen.

6.4 Durch die nur jährlich mögliche Registrierung einer Domain beläuft sich die mindest Vertragslaufzeit einer jeden Domain immer auf ein Jahr.

6.5 Das trifft auch bei allen Inklusivdomains bestimmter Web- Pakete bzw. auch aller online Shop- Pakete der Firma Snyware zu.

6.6 Die derzeitig aktuellen Web- Pakete sind:

HOST Solution 120 (HS120)
HOST Solution 150 (HS150)
HOST Solution 200 (HS200)
HOST Solution 400 (HS400)
HOST Solution 500 (HS500)
HOST Solution 850 (HS850)
HOST Solution 1500 (HS1500)
HOST Solution 2000 (HS2000)
HOST Solution 4500 (HS4500)

6.7 Die derzeitig aktuellen online Shop- Pakete sind:

"WS rapid Shop"
"WS WSSN"
"WS osC"
"WS xt:C"
"WS-BASIS"
"WS-REFERENZ"
"WS-PROFI"
"WS-PREMIUM"
"WS-POWERSELLER"

6.8 Der Kunde kann sich die Anmeldezeitpunkte beim registrieren einer oder mehrerer Inklusivdomains eines Web- bzw. online- Shop Paketes selbst aussuchen. Sollten sich z.B. drei Inklusivdomains in einem Web- bzw. online- Shop Paket befinden, muss eine Domain (Hauptdomain) beim Start der Vertragslaufzeit des Web- bzw. online- Shop Paketes angemeldet werden. Die zwei weiteren Domains (im Beispiel), kann der Kunde auch zu jedem späteren Zeitpunkt anmelden.

6.9 Sollten sich mehrere Inklusivdomains in einem Paket befinden und der Kunde meldet eine bzw. mehrere seiner Inklusivdomains nicht zum gleichen Zeitpunkt wie die erste Inklusivdomain (Hauptdomain) oder des Zeitpunktes der Web- bzw. online- Shop Paketanmeldung an, so ist für jede Inklusivdomain oder zusätzliche Domain, der jeweilige Anmeldetag / Registrierungstag gleichzeitig der Startzeitpunkt der Vertragslaufzeit (12 Monate) angebrochen, auch wenn die Vertragslaufzeit des Web- bzw. online- Shop Paketes eine ganz andere ist. Es handelt sich also immer um zwei Vertragslaufzeiten bei der Bestellung eines Web- bzw. online- Shop Paketes.

6.9 a.) Die Vertragslaufzeit einer Domain (i.v. Domainvertragslaufzeit)

- Vertragslaufzeit jeder Domain (auch Inklusivdomain) ist immer 12 Monate ab Anmeldedatum der Domain (z.B. bei der DENIC) Kann bis 1 Monat vor Vertragsende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit autom. um ein weiteres Jahr -

6.9 b.) Die Vertragslaufzeit eines Web- bzw. online- Shop Paketes

- Ist immer die Laufzeit bzw. der Abrechnungszeitraum des jew. Paketes - dieser ist stets im jew. Angebot definiert. Jedes Paket von Snyware kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende eines Web- bzw. online- Shop Paketes gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit autom. um den jew. Abrechnungszeitraum -

6.10 Da es der Firma Snyware nur möglich ist eine jährliche Registrierung einer Domain durchzuführen, muss diese auch immer für ein Jahr im voraus bezahlt werden. Bei Web- bzw. online- Shop Paketen übernimmt diese Vorauszahlungen die Firma Snyware, der Kunde zahlt flexiblerweise immer nur den im Angebot angegebenen Preis im Abrechnungszeitraum (Vertragslaufzeit) eines Web- bzw. online- Shop Paketes.

6.11 Ausgenommen davon ist der restliche Zeitraum einer verbleibenden Domainvertragslaufzeit einer oder mehrerer Domains, sollte ein Web- bzw. online- Shop Paket vom Kunden gekündigt werden. Die bis zum Ende einer jew. Domainvertragslaufzeit bleibenden Kosten werden einzig vom Kunden getragen und werden abzüglich schon bezahlter Monate des Web- bzw. online- Shop Paketes (hier sind die Domainkosten ja inklusive), auf die restlich verbleibende Registrierungszeit / Domainvertragslaufzeit jeder Domain zum jew. Vertragsende taggenau berechnet bzw. abgerechnet.

6.12 In diesem Fall wird dieser restliche Zeitraum der Domainregistrierungskosten monatlich, mit unseren Standarddomainkostensätzen berechnet, also die aktuellen Kosten einer Domain die die Fa. Snyware ohne eine Web- bzw. online- Shop Paketkombination dem Kunden normalerweise für das registrieren einer Domain berechnet, denn Domains können auch einzeln (ohne ein Web- bzw. online- Shop Paket) bestellt werden.

6.13 Standarddomainkostensätze einer Domain (ohne Webpaket):

Bei einer .de Domain sind das derzeit : 1,25 € /mtl.
Bei einer .com .net oder .org Domain sind das derzeit : 2,01 € /mtl.
Bei einer .info oder .biz Domain sind das derzeit : 2,17 € /mtl.

6.14 Dies wird festgelegt für jede offiziell (z.B. bei der DENIC) registrierte Domain eines gekündigten Web- bzw. online- Shop Paketes. Inklusivdomains werden also grundsätzlich immer nur während der Laufzeit eines Web- bzw. online- Shop Paketes als Inklusivdomains gehandhabt.

6.15 Möchte der Kunde weitere Domains zu seinem Webpaket, die die Anzahl der Inklusivdomains übersteigen, werden diese Domains als Extradomains betrachtet, und müssen vom Kunden zu den oben genannten Standarddomainkostensätzen getragen werden.

6.16 Jedes Web- bzw. online- Shop Paket selbst, kann mit einer kurzen Frist von nur zwei Wochen zum Vertragsende gekündigt werden, somit stehen bei dem Kunden bis zum eig. Domain- Vertragsende (z.B. bei der DENIC) die Web- bzw. online- Shop Paket Kosten der Fa. Snyware nicht mehr bis zum Domain- Vertragsende im Raum, und die Firma Snyware erhält die restl. verauslagten Domainkosten zurück. Der Kunde bleibt so ungebunden und kann bei Bedarf auch schnell und kostengünstig den Provider wechseln.

6.17 Außer im Falle unseren Verschuldens können bereits bezahlte Domainregistrierungsgebühren bei einer Domainkündigung nicht erstattet werden.

6.18 Möchte der Kunde auf einer seiner Domains eine SSL Aufschaltung, entstehen zusätzliche Kosten von EUR 75,00 / Jahr (für ein Zertifikat / Domain). Bei einer Einrichtung müssen diese Kosten vom Kunden direkt getragen werden.
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7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

7.1 Widerrufsbelehrung
Verbraucher (privat Kunden), können die Vertragserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen lt. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB innerhalb eines Monats widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erstellt werden. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache
(Waren - Software - sollte welche ausgeliefert worden sein).

Der Widerruf ist zu richten an Fa. snyware, Kaltenbergen 6, 22117 Hamburg.
per eMail: info@snyware.de
per Fax: +49 (0)40 7126348

7.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben.

Sollte die Fa. snyware auf expliziten Wunsch oder Anordnung des Kunden innerhalb der Widerrufsfrist, Registrierungen für Domains oder sämtliche Webpakete (in denen Domains enthalten sind) vorgenommen haben, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, weil der Fa. snyware direkte Kosten entstehen. Diese Kosten müssen vom Kunden getragen werden.
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8. Höhere Gewalt

8.1 Snyware ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von Snyware autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
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9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

9.1 Die Firma Snyware haftet nur für Schäden, die von der Firma Snyware, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, die Firma Snyware verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

9.2 Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt (je Internet-Paket, oder online- Shop u. Ä.) auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 280.- beschränkt.

9.3 Die Firma Snyware haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von der Firma Snyware oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach oberen Punkten besteht.

9.4 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Firma Snyware.

9.5 Der Kunde stellt die Firma Snyware von Haftungsansprüchen Dritter, die durch einen von dem Server des Kunden vorgenommene rechtswidrige Handlung entstehen, frei.
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10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Firma Snyware erstellt Webapplikationen, Websites und Software und Dienstleistungen. Sämtliche gelieferten oder erstellten Leistungen bleiben unter Vorbehalt (lt. BGB) bis zur Zahlung des entgültigen Kaufpreises Eigentum der Firma Snyware, und stehen wenn materiell unter dem Copyright Schutz (Urheberrecht) der Fa. Snyware.
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11. Datenschutz und Datensicherheit

11.1 Die Fa. Snyware weist hiermit darauf hin, dass nach § 33 BDSG personenbezogene Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Die Fa. Snyware versichert, dass alle Bestandsdaten des Kunden mit höchster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden. Personenbezogene Daten werden ggf. nur an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen und nur im Rahmen des notwendigen Umfangs weitergeleitet.

11.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in Computerlesbarer Form dauerhaft gespeichert und verarbeitet werden. Hierzu gehören auch alle erdenklichen Arbeitsschritte, die als Beispiel für die Zusendung einer Computerlesbaren Rechnung notwendig wären.

11.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in großen Netzen wie das Internet eines ist, nicht immer eine absolute Datensicherheit gewährleistet werden kann, dies hat die Vergangenheit gelehrt. Deswegen ist die Fa. Snyware in keinster Weise für abgehörte Nachrichten bzw. unter fremder Kontrolle gebrachten (Server- ) oder eigener Funktionalitäten verantwortlich.

11.4 Der Kunde hat von allen Daten die er auf den Webserver kopiert, immer eine Sicherheitskopie anzufertigen, denn einen Datenverlust wird die Firma Snyware in keinem Fall übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet nach einem Verlust der Daten, diese wieder selbst und unentgeltlich auf den Webserver zu übertragen.

11.5 Der Kunde stellt die Firma Snyware auf Ansprüche Dritter, in Bezug überlassener Daten frei.
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12. Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)

12.1 Der Erfüllungsort ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Für alle Ansprüche, die sich aufgrund dieses Vertrages, einschließlich einer Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, der jeweilige Sitz von Snyware.

12.2 Für diesen Vertrag findet ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland seine Anwendung.

12.3 An alle Verpflichtungen die auf der Grundlage dieser AGB entstehen, ist der Kunde auch bei einem Rechtsnachfolger der Fa. Snyware gebunden. Es entsteht dabei auch kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

12.4 Sollten wir Änderungen an den AGB vornehmen, werden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Ist der Kunde mit diesen Änderungen dann nicht einverstanden, da die neue AGB nicht zu seinen Gunsten ausfällt, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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